Anpassung der Corona-Schutzmassnahmen

datum: 29. October 2020

Die gestern vom Bundesrat verlassenen geschärften Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, gültig ab Donnerstag, den 29.10.2020, erlauben dem Neumarkt, den Spielbetrieb weiter aufrechtzuerhalten. Wie im offenen Brief der Zürcher Kulturinstitutionen vom 27.10.2020 formuliert, erachtet es das Neumarkt als richtig und wichtig, so lange wie möglich unter Berücksichtigung der erweiterten Schutzmassnahmen zu spielen und damit weiterhin einen kulturellen Beitrag – auch und gerade in Krisenzeiten – zu leisten. Nachfolgende Auflistung zeigt, welche Anpassungen der Entscheid des Bundesrats für den Veranstaltungsbetrieb am Neumarkt zur Folge hat.

Ausdehnung der Begrenzung der Personenzahl bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Per sofort finden nur noch 50 Personen im Saal Platz.

Ausdehnung der Maskenpflicht
Die bereits eingeführte Maskenplicht, die für alle Besucher*innen vor, während und nach den Vorstellungen gilt, besteht weiterhin. Sie beginnt beim Betreten und endet mit dem Verlassen der Spielstätten Neumarkt 5 und Chorgasse 5.

Sperrstunde
Von der neu eingeführten Sperrstunde ab 23 Uhr für Gastrobetriebe ist auch die Foyerbar im 2. Stock betroffen. Weiterhin öffnet diese jeweils eine Stunde vor den Vorstellungen. Es gelten die Sicherheitsauflagen für Gastronomiebetriebe.

Kurzfristigkeiten im Programm/Spielplan
Das Neumarkt ist bemüht, sein Programm wie geplant umzusetzen und an Vorstellungs- oder Premierenterminen festzuhalten. Aufgrund der aussergewöhnlichen Lage, der gebotenen Vorsicht und der Reise-beschränkungen kann es jedoch passieren, dass Veranstaltungen, zum Teil auch kurzfristig, verschoben werden müssen oder ganz entfallen. Im Kalender auf der Website informiert das Neumarkt über kurzfristige Änderungen bzw. das tagesaktuelle Programm.